Den Vorstand bilden:
a) der/die 1. Vorsitzende,
b) der/die 2. Vorsitzende,
c) der/die 1. Schriftführer(in),
d) der/die 1. Kassierer(in),
e) der/die Vorsitzende des Ältestenrates,
f) der / die 1. Jungschützenvertreter(in) zwischen dem 21. und 35. Lebensjahr,
g) der Major (m/w).
Als beratende Mitglieder gehören außerdem dem Vorstand an:
a) der/die Vertreter(in) der Damenriege,
b) der/die 2. Schriftführer(in),
c) der/die 2. Kassierer(in),
d) der/die Schießwart(in),
e) der / die 2. Jungschützenvertreter(in) zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
f) der jeweilige Schützenkönig(in).
Stimmberechtigt sind im Vorstand nur die unter Ziffer 1 Buchstabe a) bis g) genannten Vorstandsmitglieder. Die unter Ziffer 2 Buchstaben a) bis f) genannten Mitglieder haben hingegen nur beratende Funktion und damit im Vorstand kein Stimmrecht.