Für die Führung des Bataillons wurden von der Generalversammlung am 11. Januar 2020 folgende Anweisungen beschlossen:
1. Das Bataillon umfasst alle Mitglieder des Vereins. Die weiblichen Mitglieder bilden die Damenabteilung. Das Bataillon tritt in der Öffentlichkeit uniformiert auf.
Zur Uniform gehören:
Damen | Herren | ||
1 |
grüne Weste oder grüne Schützenjacke |
1 | grüne Schützenjacke |
2 |
schwarze Hose |
2 | schwarze Hose |
3 | weiße Bluse | 3 | weißes Hemd |
4 | (grüne Schützenkrawatte) | 4 | grüne Schützenkrawatte |
5 | schwarze Schuhe | 5 | schwarze Socken und schwarze Schuhe |
6 | ohne Hut | 6 | Schützenhut mit Feder |
Zusätzlich tragen Offiziere:
7 |
- ohne Handschuhe, - ohne Schärpe, - ohne Degen. |
7 |
- weiße Handschuhe, - mit Schärpe, - mit Degen. |
Jungschützen (bis 25 Jahren) können alternativ das Jungschützen-T-Shirt oder weißes Hemd/Bluse, (grüne Schützenkrawatte), schwarze Hose, schwarze Schuhe tragen.
Die Majestäten tragen zu allen Anlässen ihre jeweilige Königs- Bierkönigs- oder Jungschützenkette.
Die Thronherren tragen die Thronschärpen nur zu unserem eigenen Fest.
Uniformordnung zu verschiedenen Anlässen: |
||||
Damen | Herren | |||
eigenes
Schützenfest
|
kpl. Uniform |
kpl. Uniform |
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Festmarsch bei
Nachbarvereinen
|
kpl. Uniform | kpl. Uniform | ||
Gratulieren bei
Nachbarvereinen
|
kpl. Uniform |
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen
|
||
Winterfest | Zivil |
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen
|
||
Volkstrauertag | kpl. Uniform |
kpl. Uniform
- ohne Degen
|
||
Beerdigung | kpl. Uniform |
kpl. Uniform
- ohne Degen
|
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Stadtkönigschießen |
kpl. Uniform |
kpl. Uniform, ohne Degen |
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Volkstrauertag |
kpl. Uniform |
kpl. Uniform, ohne Degen |
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Ostereierschießen / Spaziergang |
Zivil |
Zivil |
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Besuch Nachbarvereine |
kpl. Uniform |
kpl. Uniform |
||
Offizielle Anlässe / Einladungen |
kpl. Uniform |
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen
|
2. Bei heißem Wetter kann Marscherleichterung für alle erteilt werden.
3. Der Führer des Bataillons ist Kommandeur. Er wird nach seiner Wahl in den Dienstrang eines Majors erhoben und trägt geflochtene Schulterstücke.
4. Der Major ist dem Vereinsführer für gute und disziplinvolle Durchführung aller Veranstaltungen, bei denen das Bataillon ganz oder teilweise auftritt, verantwortlich. In Krankheits- oder Verhinderungsfällen bestimmt der Oberst aus den Reihen der Offiziere einen Vertreter auf Zeit.
6. Beförderungen
Für alle Beförderungen müssen folgende Voraussetzungen bestimmend sein:
- Würdigkeit
- aktive Mitarbeit
- Zugehörigkeitsdauer
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Es werden grundsätzlich alle Mitglieder befördert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres zählt die Vereinszugehörigkeit. Darum süllen die Schützen nach einer Zugehörigkeit von:
- 5 Jahren mindestens Gefreiter,
- 10 Jahren mindestens Obergefreiter,
- 15 Jahren mindestens Stabsgefreiter,
- 20 Jahren mindestens Unteroffizier,
- 25 Jahren mindestens Feldwebel,
- 30 Jahren mindestens Oberfeldwebel und
- 40 Jahren mindestens Stabsfeldwebel sein.
Die Mitglieder des Vorstandes werden ebenfalls für die Dauer der Amtszeit in den Dienstgrad eines Offiziers erhoben..
8. Orden und Ehrenzeichen
Vereinsorden gehören zur Uniform.
Vorschläge für die Orden und Ehrenzeichen sind vom Ältestenrat beim Oberst einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Major, der/dem Ältestenratsvorsitzende/n, der/dem 2.Vorsitzende/n und dem Oberst.
Alle Orden und Klassen können jedem Schützen verliehen werden.
Der Kronenschütze spendiert in der Schießpause 50 l Bier auf dem Fest. Der Apfel- und Zepterschütze spendieren zusammen 50 l Bier in einer der folgenden Versammlungen bis zum nächsten Sommerfest.
10. Jungschützenschießen
Für das Jungschützenschießen sind alle Mitglieder des Vereines zwischen 16 und 25 Jahren schießberechtigt. Bei Jungschützen /-schützinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Vor dem Schießen werden Nummern für die Reihenfolge der Schützen und Schützinnen verteilt. Jede/r darf nur eine Nummer haben.
Der/die Jungschützenkönig/in erhält einen Orden und für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit eine Jungschützenkönigskette.
Die Kronen-, Apfel- und Zepterschützen erhalten einen Orden. Jeder Orden kann nur einmal verliehen und getragen werden. Niemand kann also 2 Kronen- oder 2 Apfel- oder 2 Zepterorden tragen, wohl aber je einen Kronen-, Apfel- und Zepterorden. Die Orden sind nicht übertragbar.
Der/die Jungschützenkönig/in spendiert auf dem nächsten Spaziergang 30 Liter Bier.
Die Insignienschützen haben keine weiteren Verpflichtungen.