Aufgaben des Vorstandes sind:
- Führung der laufenden Geschäfte
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern
- Erstattung von Tätigkeitsberichten
- Beschluss über Rücklagenzuführungen nach § 58 der Abgabenordnung.
- auf die Einhaltung der §§ 2 und 3 niedergelegten Grundsätze zu achten und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, diese Zwecke und Aufgaben zu verwirklichen,
- die Interessen und Vorteile des Vereins nach allen Seiten zu wahren, die Versammlungen, Feste und Feiern vorzubereiten und zu gestalten.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die 1. Vorsitzende bzw. im Falle dessen/deren Verhinderung der/die 2. Vorsitzende.