Aufgaben des Vorstandes sind:
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern
  • Erstattung von Tätigkeitsberichten
  • Beschluss über Rücklagenzuführungen nach § 58 der Abgabenordnung.
  • auf die Einhaltung der §§ 2 und 3 niedergelegten Grundsätze zu achten und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, diese Zwecke und Aufgaben zu verwirklichen,
  • die Interessen und Vorteile des Vereins nach allen Seiten zu wahren, die Versammlungen, Feste und Feiern vorzubereiten und zu gestalten.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die 1. Vorsitzende bzw. im Falle dessen/deren Verhinderung der/die 2. Vorsitzende.