Der /die 1. Vorsitzende ist der Repräsentant des Bürgerschützenvereins. Er/Sie hat die Vorstandssitzungen, Mitglieder- und Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten. Er/Sie gibt bei Abstimmungen im Falle der Stimmengleichheit die Entscheidung.
Der/die 2. Vorsitzende vertritt den/die 1. Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung.
Der/die 1. Schriftführer(in) des Vereins vertritt den/die 1. Vorsitzenden soweit dieser und der/die Vorsitzende verhindert sein sollten. Dem/der 1. Schriftführer(in) obliegt das gesamte Schriftwesen des Bürgerschützenvereins. Er/Sie führt und verwahrt das gesamte Schriftwerk. Er/Sie fertigt die Niederschriften über die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und erstattet anhand der gefertigten Protokolle einen Tätigkeitsbericht. Protokolle der Vorstandssitzungen sind von ihm stets in der folgenden Sitzung des Vorstandes zu verlesen.
Der/die 1. Kassierer(in) ist für das Finanzwesen des Bürgerschützenvereins verantwortlich. Er/Sie hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen, die Belege zu verwahren und den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge zu überwachen. Er/Sie hat für die Erstellung des Jahresabschlusses zu sorgen und sowohl gegenüber dem Vorstand als auch der Mitgliederversammlung Rechnung zu legen.