Der Vorstand wird von der Generalversammlung wie folgt gewählt:

Der/die 1. Vorsitzende wird auf der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der/die Kandidat(in) muss mindestens 35 Jahre alt sein, einen einwandfreien Leumund haben, länger als fünf Jahre Vereinsmitglied sein, am Vereinsleben teilgenommen haben und über die Fähigkeit verfügen, einen Verein führen zu können. Der/die Kandidat(in) muss schriftlich durch 5 Schützenunterschriften beim Ältestenrat vorgeschlagen werden und durch diesen genehmigt sein, wobei jedes Mitglied nur einen Kandidaten benennen kann.

Der/die 2. Vorsitzende, der/die 1. Schriftführer(in) und der/die 1. Kassierer(in) wird sinngemäß wie der/die 1.Vorsitzende gewählt. Die Kandidaten(innen) müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Der/die 2. Schriftführer(in), der/die 2. Kassierer(in), der/die Schießwart(in), der/die Vertreter(in) der Damenriege und der/die 1. und 2. Jungschützenvertreter(in) werden in der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Kandidaten können in der wählenden Generalversammlung frei aufgestellt werden.

Der/die 1. Vorsitzende, der/die 1. Kassierer(in), der/die 2. Schriftführer(in), der/die 1. Jungschützenvertreter(in), der/die Schießwart(in), werden in der Generalversammlung 2017 für 3 Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet 2020 und dann immer alle 3 Jahre statt.

Der/die 2. Vorsitzende, der/die 2. Kassierer(in), der/die 1.Schriftführer(in), der/die 2. Jungschützenvertreter(in), der/die Vertreter(in) der Damenriege werden in der Generalversammlung 2017 für 2 Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet 2019 und dann immer alle 3 Jahre statt.

Der Major (m/w) wird auf der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.

Die nächste Wahl findet im Jahr 2018, dann 2021 und in der Folgezeit dann immer alle 3 Jahre statt. Die Kandidaten können in der wählenden Generalversammlung frei aufgestellt werden.

Jedes Vorstandsmitglied, auch das dem erweiterten Vorstand mit bloß beratender Funktion angehörende Mitglied, bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur nächsten General- oder Mitgliederversammlung.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand und Ältestenrat.

Die Wahlen für den Vorstand leitet der/die Vorsitzende des Ältestenrates und die des Ältestenrates der/die 1. Vorsitzende.