Festablauf Sommerfest

Dies ist die Antwort auf die Nominierung der Damenriege des St. Hubertus Schützenvereins.

CWC Damen-Riege BSV-Fiedrichsdorf


Auch wir haben den Spaß mitgemacht und an der Cold Water Challenge teilgenommen. Danke für die Nominierungen der Damenriege aus Friedrichsdorf und den Burgmusikanten Dringenberg.

CWC Fanfarencorps Dringenberg

 

Unter König Heinrich I., dem Städtegründer (919 - 936), begann in den deutschen Gauen die Entstehung eines festen Bürgertums. In ihm wuchsen in den folgenden Jahrhunderten die Kaufmannsgilden und Handwerkszünfte empor, aus denen sich später die ersten Schützenbruderschaften bildeten und stetig entwickelten.
Unbescholtene Bürger und Bauern wurden aufgenommen und mussten nach strengen Regeln und Manneszucht leben. In den Kriegszeiten stiegen sie auf die Stadtmauern und Wehrtürme, um mit den Gilden, Zünften und Bürgerwehren Leben und Eigentum der Menschen zu verteidigen.
 
Die Erfindung des Schießpulvers und das Einsetzen der Entwicklung von Feuerwaffen gaben dem Schützenwesen einen gewaltigen Auftrieb. Die Armbrust wurde unmodern. Die Handfeuerwaffe, wenn auch noch lange Zeit sehr unhandlich und primitiv, löste sie ab. In dieser Zeit kamen viele Bräuche auf, deren wir uns heute noch bedienen.
Es war höchste Mannesehre, ein guter Schütze zu sein. Der beste Schütze wurde Schützenkönig und mit einer Ehrenkette ausgezeichnet. Mit welcher Gründlichkeit und welchem Formensinn man an die Gestaltung der Ehrenscheiben, der Adler, der Königsketten und der Krone ging, ist heute noch unter den Vereinströphäen und in den Museen zu bestaunen.
 
Anfangs wurde der König durch Schießen auf fliegende Vögel ermittelt. Später ging man auf Ringscheiben über und konnte so den Meister finden und ihm die Regentschaft eines Schützenkönigs übertragen. Das Scheibenschießen war aber für die Festteilnehmer uninteressant, weil man den Verlauf des Wettkampfes nicht unmittelbar wahrnehmen konnte. Man stellte darum allmählich das Königsschießen auf Scheiben ein. Ein Adler - geschmückt mit Krone, Zepter und Reichsapfel - wurde auf einer hohen Stange befestigt und dann beschossen. Allen Anwesenden wurde so die Möglichkeit gegeben, den Wettstreit in allen Phasen mitzuerleben. Ferner konnte nun neben dem guten Schützen mit dem besten Auge und der sichersten Hand auch der weniger gute, aber glückhafte Wettkämpfer zur höchsten Ehre gelangen.
 
Die Feste der Schützenvereine waren Mittelpunktsfeste und wurden zu wahren Bürgerfesten, die sich über drei bis sieben Tage erstreckten. Händler, Schausteller, Gaukler und fahrendes Volk stellten sich ein.
 
Ein jähes Ende der Feiern und Feste kam mit dem Ausbruch des 30-jährigen Krieges. Krankheiten, Hungersnöte, Massensterben durch Epidemien, Marodeure, Feuersbrünste und Plünderungen vernichteten den Wohlstand und das blühende Bürgerleben.
 
Weit über die Hälfte der Bevölkerung sank durch Kriegseinwirkungen ins Grab. Die anschließende Kleinstaaterei und das egoistische Handeln der deutschen Fürsten lähmte in der Folgezeit ein Aufblühen. Erst der Aufstieg Preußens und die erfolgreichen Befreiungskriege, die Beseitigung der Leibeigenschaft und die Einführung der Selbstverwaltung der Städte (1808) schufen die Grundlage für einen Wendepunkt. Der Ruf nach Einigkeit hallte durch alle deutschen Lande. Die Geschehnisse des geschichtsträchtigen Jahres 1848 waren ein Fanfarenstoß, der neben den Schützen- auch die jungen Turn- und Gesangvereine zum nationalen Zusammenschluss drängte. Am 11. Juli 1861 wurde in Gotha der Deutsche Schützenbund gegründet. Dieser verfolgte das Ziel: "Verbrüderung aller deutschen Schützen, Vervollkommnung in der Kunst des Büchsenschießens und Hinführung zu einer gewissen Wehrfähigkeit der Mannesjugend".
 
Jedoch ließ man nach 1871 die letztgenannte Zielsetzung gänzlich fallen. Von dieser Zeit an begrenzten sich die Schützenvereine bis auf den heutigen Tag ausschließlich auf den Schießsport, die Ausrichtung von Heimatfesten und Sicherheits- und Ehrendienste bei öffentlichen Veranstaltungen und Anlässen. Das war der Anfang des modernen Schützenwesens.
Es folgte nun ein kontinuierlicher Aufschwung, der, durch den 1. Weltkrieg bedeutend gehemmt, bis zum Beginn des 2. Weltkrieges anhielt. Der totale Zusammenbruch des Reiches im Jahre 1945 setzte dem Deutschen Schützenbunde ein Ende. Die Schützenvereine wurden durch die Besatzungsmächte verboten; der Deutsche Schützenbund wurde aufgelöst. Soweit Vermögen und Anlagen vorhanden waren, wurde alles beschlagnahmt, enteignet oder zerstört. Man sagte: "Aus für alle Zeiten"!
 
Da nichts auf dieser Welt auf Dauer beständig ist, galt auch dieses harte Wort nur befristet. Es kam für die Schützenvereine ein neuer Anfang. Im Beisein des 1. Bundespräsidenten Prof. Theodor Heuß wurde am 18. November 1951 in Köln der "Deutsche Schützenbund" in feierlicher Form neu gegründet. Es folgte bald im Schritt mit dem Wirtschaftswunder eine stetige Aufwärtsentwicklung.
 
In der Folge entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden. Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes entsprechend des Waffengesetzes.
 
Neben dem Deutschen Schützenbund gibt es auch konfessionelle Schützenvereinigungen, wie z. B. den Bund der historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Die darin organisierten Vereine und Bruderschaften fühlen sich eng mit der katholischen Kirche verbunden und stellen das traditionelle Schützenwesen in den Vordergrund. 
 
Im Dezember 2015 verkündete die deutsche Kultusministerkonferenz, die Aufnahme des Schützenwesens als Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Im März 2016 folgte eine entsprechende Auszeichnung durch die UNESCO.
 
Verglichen mit den vielen anderen Vereinen, deren Gründungen bereits im Mittelalter vollzogen wurde, ist der Bürgerschützenverein Friedrichsdorf und Umgebung e. V. sehr jung.
Anweisung für die Führung des Bataillons

Für die Führung des Bataillons wurden von der Generalversammlung am 11. Januar 2020 folgende Anweisungen beschlossen:

1. Das Bataillon umfasst alle Mitglieder des Vereins. Die weiblichen Mitglieder bilden die Damenabteilung. Das Bataillon tritt in der Öffentlichkeit uniformiert auf.

Zur Uniform gehören:

  Damen   Herren

1

grüne Weste oder grüne Schützenjacke

1 grüne Schützenjacke

2

schwarze Hose

2 schwarze Hose
3 weiße Bluse 3 weißes Hemd
4 (grüne Schützenkrawatte) 4 grüne Schützenkrawatte
5 schwarze Schuhe 5 schwarze Socken und schwarze Schuhe
6 ohne Hut 6 Schützenhut mit Feder

Zusätzlich tragen Offiziere:

7

- ohne Handschuhe,

- ohne Schärpe,

- ohne Degen.

7

- weiße Handschuhe,

- mit Schärpe,

- mit Degen.

Jungschützen (bis 25 Jahren) können alternativ das Jungschützen-T-Shirt oder weißes Hemd/Bluse, (grüne Schützenkrawatte), schwarze Hose, schwarze Schuhe tragen.

Die Majestäten tragen zu allen Anlässen ihre jeweilige Königs- Bierkönigs- oder Jungschützenkette.

Die Thronherren tragen die Thronschärpen nur zu unserem eigenen Fest.

Uniformordnung zu verschiedenen Anlässen:

    Damen   Herren
 
eigenes
Schützenfest          

kpl. Uniform 

 

kpl. Uniform 

 
Festmarsch bei
Nachbarvereinen
 kpl. Uniform   kpl. Uniform
 
Gratulieren bei
Nachbarvereinen
 kpl. Uniform  
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen
   Winterfest  Zivil  
 
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen
   Volkstrauertag kpl. Uniform    
kpl. Uniform
- ohne Degen
   Beerdigung kpl. Uniform    
kpl. Uniform
- ohne Degen
         
  Stadtkönigschießen

kpl. Uniform

 

kpl. Uniform, ohne Degen

  Volkstrauertag

kpl. Uniform

 

kpl. Uniform, ohne Degen

  Ostereierschießen / Spaziergang

Zivil

 

Zivil

  Besuch Nachbarvereine

kpl. Uniform

 

kpl. Uniform

  Offizielle Anlässe / Einladungen

kpl. Uniform

 
kpl. Uniform
- ohne Hut
- ohne Handschuhe
- ohne Schärpe
- ohne Degen

2. Bei heißem Wetter kann Marscherleichterung für alle erteilt werden.

 

3. Der Führer des Bataillons ist Kommandeur. Er wird nach seiner Wahl in den Dienstrang eines Majors erhoben und trägt geflochtene Schulterstücke.

 

4. Der Major ist dem Vereinsführer für gute und disziplinvolle Durchführung aller Veranstaltungen, bei denen das Bataillon ganz oder teilweise auftritt, verantwortlich. In Krankheits- oder Verhinderungsfällen bestimmt der Oberst aus den Reihen der Offiziere einen Vertreter auf Zeit.

 
5. Jeder Offizier und/oder jedes Vorstandsmitglied, der/das infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen von seinem ihm aufgetragenen Posten zurücktritt, in seinem Posten durch Wiederwahl nicht bestätigt wurde, geht in seinen früheren Dienstrang zurück. Er kann dann entsprechend seiner Dienststellung, Leistung und Mitarbeit vom Oberst befördert werden.
 

6. Beförderungen
Für alle Beförderungen müssen folgende Voraussetzungen bestimmend sein:

  1. Würdigkeit
  2. aktive Mitarbeit
  3. Zugehörigkeitsdauer
  4. Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Beförderungen im Mannschaftsbereich spricht der Major aus. Die Beförderungen im Offiziersbereich spricht der Oberst aus. Die Vorschläge sind vom Ältestenrat beim Oberst einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Major, der/dem Ältestenratsvorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzende/n und dem Oberst.

Es werden grundsätzlich alle Mitglieder befördert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres zählt die Vereinszugehörigkeit. Darum süllen die Schützen nach einer Zugehörigkeit von:

  • 5 Jahren mindestens Gefreiter,
  • 10 Jahren mindestens Obergefreiter,
  • 15 Jahren mindestens Stabsgefreiter,
  • 20 Jahren mindestens Unteroffizier,
  • 25 Jahren mindestens Feldwebel,
  • 30 Jahren mindestens Oberfeldwebel und
  • 40 Jahren mindestens Stabsfeldwebel sein.
Vergangene Zugehörigkeit zu fremden Vereinen zählt mit. Doppelte Zugehörigkeit kann nicht berücksichtigt werden.
 
7. Fahnenoffiziere und Vorstandsmitglieder
Fahnenoffiziere werden von der Generalversammlung gewählt und werden für die Dauer ihres Amtes in den Rang eines Offiziers erhoben.
Die Mitglieder des Vorstandes werden ebenfalls für die Dauer der Amtszeit in den Dienstgrad eines Offiziers erhoben..
 

8. Orden und Ehrenzeichen

Vereinsorden gehören zur Uniform.

Der Verein stiftet eine Verdienstnadel, den Verdienstorden I. und II. Klasse, sowie den Großen Verdienstorden am Bande. Den großen Verdienstorden verleiht der Oberst für besondere Verdienste.
Alle Klassen können jedem Schützen verliehen werden.

Vorschläge für die Orden und Ehrenzeichen sind vom Ältestenrat beim Oberst einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Major, der/dem Ältestenratsvorsitzende/n, der/dem 2.Vorsitzende/n und dem Oberst.

Alle Orden und Klassen können jedem Schützen verliehen werden.

 
9. Vogelschießen
 
Vor dem Schießen werden Nummern für die Reihenfolge der Schützen und Schützinnen verteilt. Jede/r darf nur eine Nummer haben.
 
Beim Vogelschießen erhalten die Kronen-, Apfel- und Zepterschützen einen Orden. Jeder Orden kann nur einmal verliehen und getragen werden. Niemand kann also 2 Kronen- oder 2 Apfel- oder 2 Zepterorden tragen, wohl aber je einen Kronen-, Apfel- und Zepterorden. Die Orden sind nicht übertragbar.
Der Kronenschütze spendiert in der Schießpause 50 l Bier auf dem Fest. Der Apfel- und Zepterschütze spendieren zusammen 50 l Bier in einer der folgenden Versammlungen bis zum nächsten Sommerfest.
.

10. Jungschützenschießen

Für das Jungschützenschießen sind alle Mitglieder des Vereines zwischen 16 und 25 Jahren schießberechtigt. Bei Jungschützen /-schützinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Vor dem Schießen werden Nummern für die Reihenfolge der Schützen und Schützinnen verteilt. Jede/r darf nur eine Nummer haben.

Der/die Jungschützenkönig/in erhält einen Orden und für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit eine Jungschützenkönigskette.

Die Kronen-, Apfel- und Zepterschützen erhalten einen Orden. Jeder Orden kann nur einmal verliehen und getragen werden. Niemand kann also 2 Kronen- oder 2 Apfel- oder 2 Zepterorden tragen, wohl aber je einen Kronen-, Apfel- und Zepterorden. Die Orden sind nicht übertragbar.

Der/die Jungschützenkönig/in spendiert auf dem nächsten Spaziergang 30 Liter Bier.

Die Insignienschützen haben keine weiteren Verpflichtungen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Nähere Informationen siehe Datenschutzerklärug.