Einen schönen 1. Advent
Jedes volljährige Mitglied ist verpflichtet, den von der Generalversammlung durch einfache Stimmenmehrheit festgelegten Jahresbeitrag zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder ab Vollendung des 80. Lebensjahres.

Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Mitgliedschaft während des Vereinsjahrs begründet oder beendet wird.