Alle Mitglieder des Vereins können nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Insignien schießen.

Auf die Königswürde können alle Mitglieder des Vereins schießen, sofern sie das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre dem Verein angehören. Eine hiervon abweichende Genehmigung kann auf Antrag beim 1. Vorsitzenden vom gesetzlichen Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl erteilt werden.

Alle Mitglieder können auf die Bierkönigswürde schießen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.