Mitglied können alle Einwohner(innen) aus Friedrichsdorf und Umgebung werden, die bereit sind, Ziele und Satzungszweck des Vereins nachhaltig zu fördern. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter(s). Stimmberechtigt sind Mitglieder in Versammlungen erst ab Volljährigkeit.
Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem/der Antragsteller(in) die Gründe mitzuteilen. Im Falle der Ablehnung durch den Vorstand ist der/die Antragsteller(in) jedoch berechtigt, den Ältestenrat anzurufen. Wenn und soweit dieser abweichend vom Vorstand die Aufnahme mit einfacher Mehrheit befürwortet, hat die Mitgliederversammlung endgültig über die Aufnahme zu entscheiden.